Firmengründung in Bosnien und Herzegowina

Gründen Sie eine d.o.o. in der Föderation BiH per Vollmacht — bequem aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, ohne Reise nach Sarajevo. IBC koordiniert den gesamten Prozess mit einem Partneranwalt und Notar.

So läuft der Gründungsprozess ab

Ausländische Staatsangehörige können in der Föderation BiH eine d.o.o. mit 100% ausländischem Eigentum gründen — per Vollmacht an einen zugelassenen Anwalt, ganz ohne persönliche Anwesenheit. Das gilt ausdrücklich auch für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Die gesamte Gründung lässt sich remote per Vollmacht abwickeln. Der Prozess dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen und umfasst Notar, Handelsregister und Übersetzung der Dokumente. Das Mindeststammkapital in der Föderation BiH liegt bei etwa 2.000 KM. Nach der Gründung zahlt das Unternehmen 10% Körperschaftsteuer und 17% Mehrwertsteuer — zu den niedrigsten Sätzen in Europa.

Firmengründung als Weg zur Aufenthaltsgenehmigung

Die Firmengründung ist der Standardweg zu einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in BiH: Sie wird für ein Jahr erteilt und ist verlängerbar; nach 5 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt ist ein Daueraufenthalt möglich. Für einen ausländischen Geschäftsführer ist die Firma Voraussetzung für Arbeitserlaubnis und gemeldeten Aufenthalt.

Immobilienerwerb über die Firma

Für Investoren aus den Golfstaaten ist der Immobilienerwerb in Bosnien und Herzegowina als Privatperson in der Regel keine Option — eine bosnische Firma (d.o.o.) ist der etablierte rechtliche Weg zum Immobilieneigentum. Bei Mandanten aus den Golfstaaten werden Firmengründung und Immobilienkauf deshalb meist zusammen mit demselben Notar und Anwalt abgewickelt.

Was IBC übernimmt

IBC koordiniert die Gründung mit einer Partnerkanzlei und einem Notar, stellt die registrierte Geschäftsadresse, übernimmt die Übersetzung der Dokumente und bietet nach der Gründung die laufenden Virtual-Office-Leistungen. Auf Wunsch vermitteln wir zusätzlich einen Buchhaltungs-Add-on-Service für die laufende Buchführung — besonders gefragt bei Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. IBC ist keine Anwaltskanzlei: Den gesamten Prozess von Gründung, Aufenthalt und Immobilienerwerb koordinieren wir mit lizenzierten Anwälten, und die Inhalte dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar.

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